Die Douglas-Aktie steigt zeitweise um mehr als sechs Prozent auf 33,20 Euro. Der Titel hat damit seine seit September bestehende Seitwärtsrange nach oben verlassen, die horizontale Widerstandslinie bei 32,16 Euro (das alte Jahreshoch) überwunden und sich Raum für weitere Kursgewinne eröffnet. Das charttechnische Bild hat sich deutlich aufgehellt.
Dies ist zuvorderst einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus" geschuldet, wonach der Drogeriemarkt-Manager Erwin Müller bei dem Handelskonzern eingestiegen ist und seit wenigen Tagen drei Prozent an der Douglas Holding hält. Douglas-Vorstandschef Henning Kreke bestätigte den Bericht, sagte aber, dass ihm darüber hinaus keine weiteren Informationen vorlägen.
Hoffnung auf Synergieeffekte
Müllers Ziel sei eine Gesamtbeteiligung von 18 Prozent an Douglas, schreibt Focus. "Douglas ist mein zweites Standbein", sagte der Milliardär dem Magazin. Er sehe große Potenziale bei beiden Unternehmen. So könnten gemeinsamer Einkauf und gemeinsame Logistik Kosten sparen.
Weitere gut 14 Prozent der Douglas-Stimmrechte soll in den vergangenen Monaten die Schweizer Privatbank Sarasin & Cie. im Auftrag Müllers erworben haben, wie "Focus" weiter berichtet. Auch diese Aktien wolle der Unternehmer kaufen. Doch Commerzbank-Analyst Jürgen Elfers kann sich nur schwer vorstellen, dass Müller seinen Douglas-Anteil ausbauen will, ohne vorher mit dem Haupteigentümer des Handelskonzerns darüber gesprochen zu haben.
Klarheit in wenigen Tagen
Die Bank Sarasin dementierte den Bericht auch bereits: Zwar halte man mittlerweile 10,8 Prozent an Douglas, doch diese Beteiligung habe man auf eigene Rechnung und zur Absicherung von Handelsgeschäften erworben.
Was die angeblich selbst erworbenen Stimmrechte in Höhe von mehr als drei Prozent anbelangt, war von Seiten Müllers bislang keine Bestätigung, aber auch kein Dementi zu hören.
Ob an der "Focus"-Meldung etwas dran ist, dürften Anleger trotzdem schon bald erfahren. Denn überschreitet ein Aktionär die gesetzlichen Meldeschwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft aus Deutschland, so muss der Konzern dies "unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen" europaweit veröffentlichen.
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